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 Rechtsanwaltskanzlei

Thomas Kaden

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ottostraße 25

54294 Trier - Euren

0651 9980086

 

  

Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte
 

Verkehrsrecht

Viele Mandanten wissen nicht, dass in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Aktuell kann man in der Presse mitverfolgen, dass Versicherungen immer wieder versuchen, Unfälle ohne die Einschaltung von Rechtsanwälten zu regulieren. Ob hierbei alle Schadenpositionen erfasst werden oder die Versicherungen versuchen, möglichst die Entschädigungsbeträge gering zu halten, mögen Sie selbst beurteilen. Bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls ist eine komplexe Rechtsprechung zu beachten, die die Einschaltung eines Rechtsanwalts ratsam erscheinen lassen.

Wussten Sie, dass bei verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Verkehrsunfalls der sog. Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann? Oder haben Sie schon mal etwas vom merkantilen Minderwert gehört?

Seit vielen Jahren bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und im VdVKA (Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte). Seit 2016 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht.

       

 

Nach einem Unfall

  • Unfallstelle absichern, Verletzten Erste Hilfe leisten
  • Beweise sichern
  • im Zweifel die Polizei rufen
  • nichts unterschreiben
  • einen im Verkehrsrecht vertrauten Rechtsanwalt kontaktieren

Die anwaltliche Erfahrung sagt, dass in vielen Fällen zwar Zeugen vorhanden waren, von diesen aber Name und Anschrift nicht mehr bekannt sind. Fordern Sie mögliche Zeugen auf, einen kurzen Augenblick zu warten, bitten Sie diese um eine Visitenkarte oder schreiben sich Name, Adresse und Telefonnummer auf. Wenn Sie eine Digitalkamera oder ein Fotohandy im Fahrzeug haben, fotografieren Sie den Unfall und die Kennzeichen der möglichen Zeugen gleich mit, wenn möglich die Endpositionen der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall.

Wenn die den Unfall aufnehmenden Polizisten darauf hinweisen, dass auch Sie den Unfall mitverschuldet haben könnten, haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.

Auch nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie sich mit einem Anwalt besprechen, Sie müssen wissen, dass nach einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten übernimmt, wenn es sich nicht gerade um einen Bagatellschaden handelt.

Keinesfalls sollten Sie sich auf das sog. Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung verlassen. Die Versicherungen gehen immer mehr dazu über, Geschädigte anzurufen und einen Schadenservice anzubieten. Sie können sich leicht ausrechnen, dass die Versicherung hier Geld sparen will, Geld, dass Ihnen als Geschädigter zusteht!

Ich schreibe nicht ohne Grund: gegnerische Versicherung! Das fängt damit an, dass kein unabhängiger freier Sachverständiger den Schaden begutachtet, sondern ein von der gegnerischen Versicherung bezahlter Schadensaußendienstmitarbeiter, der sich zwar als Gutachter ausgibt, aber im Interesse der Versicherung den Schaden möglichst gering schätzt. Sie werden dann häufig auf Werkstätten verwiesen, die Sie gar nicht kennen. Markengebundene Fachwerkstätten werden das in den allerwenigsten Fällen sein, Sie haben aber Anspruch auf eine Werkstatt nach Ihrer Wahl. Vielleicht wollen Sie das Fahrzeug auch gar nicht reparieren lassen.

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt ggfls. auch eine Wertminderung.

Ob Sie einen Mietwagen während der Reparatur in Anspruch nehmen, ist eine Frage, die Sie auch mit Ihrem Anwalt besprechen sollten, vielleicht ist es für Sie günstiger, Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Was bei Anmietung eines Mietwagens zu beachten ist, kann Ihnen auch Ihr Anwalt sagen..

Mein Tipp: Schließen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab, achten Sie darauf, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, damit Sie sich auch effizient gegen einen Bußgeldbescheid wehren können ( bei einer Selbstbeteiligung von 150,- EUR ist es wirtschaftlich nicht immer sinnvoll, sich gegen ein Bußgeld von 75,- EUR zu wehren). Müssen Sie Schadenersatz einklagen, sind zunächst einmal erhebliche Kosten vorzuschießen, wenn beispielsweise ein Sachverständiger vom Gericht eingeschaltet wird. Eine Rechtsschutzversicherung legt diese Kosten vor und befreit Sie vor dem nie auszuschließendem Risiko, am Ende des Rechtsstreits Kosten zu tragen.

Auch Rechtsschutzversicherungen gehen immer mehr dazu über, Sie zu ganz bestimmten Anwaltskanzleien zu lotsen oder noch besser, Ihnen telefonisch irgendwelche Hinweise geben zu wollen.

Sie müssen wissen: Sie haben freie Anwaltswahl, die Rechtsschutzversicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, ob und zu welchem Anwalt Sie gehen.

Haben Sie einmal darüber nachgedacht, warum Rechtsschutzversicherungen Sie zu ganz bestimmten Anwälten schicken wollen? Es liegt nicht fern, anzunehmen, dass die Rechtsschutzversicherungen einfach nur Geld sparen wollen. Es kann natürlich sein, dass ich mich irre, und die Rechtsschutzversicherungen wollen für Sie immer nur das Beste ...

Die Rechtsprechung im Verkehrsrecht entwickelt sich ständig, nur ein im Verkehrsrecht vertrauter Rechtsanwalt weiß, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

 

 

Versicherungsrecht

Zwischen den Anpreisungen des Versicherungsvertreters und den Leistungen der Versicherung im Versicherungsfall kann es gravierende Unterschiede geben, die nicht immer hinzunehmen sind. Wenn die Versicherung schreibt, dass sie nicht zahlt, muss dies nicht immer richtig sein. Viele Klauseln in Versicherungsverträgen sind unverständlich - neuere Urteile deutscher Gerichte haben kundenunfreundliche Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt.

Selbst wer eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, kann Überraschungen erleben, wenn ein Schadenfall gemeldet wird. Oftmals behaupten Versicherungen, wegen grob fahrlässigen Handelns oder Obliegenheitsverletzungen leistungsfrei zu sein - ob dies wirklich zutrifft, ist eine ganz andere Frage. Die Einschaltung eines im Versicherungsrecht versierten Anwalts kann sich lohnen.

Ich bin Mitglied im Arbeitskreis Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein und geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts.


 

 

Arbeitsrecht

Wenn der Arbeitgeber unberechtigt eine Kündigung ausspricht, bleibt meist nur der Weg zum Arbeitsgericht. Dort kommt es zunächst zu einer Güteverhandlung, in der die Parteien oftmals einen Vergleich schließen können. Hier kommt es auf den Einzelfall an, ob ein solcher Vergleich ratsam ist, da ein solcher Vergleich meist vorsieht, dass gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis beendet wird.

 

 

 

 

 

                

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Thomas Kaden

 

 

geboren 1966 in Trier
Banklehre
Studium an der Universität Trier
Referent Abwicklung bei der BvS (ehem. Treuhandanstalt)
Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im DAV

 

 

 

 

 

Kanzlei

So kommen Sie zur Kanzlei Kaden

von der Konrad-Adenauer-Brücke Richtung Euren

vor dem Mercedes-Autohaus links ins Gewerbegebiet Pi-Park

geradeaus über zwei kleinere Kreuzungen hinweg in die Ottostraße                  

drittes Haus auf der linken Seite - Hausnummer 25

 

 

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Ottostraße 25

54294 Trier - Euren

 

Parkplätze vor dem Büro

verkehrsgünstig im Gewerbegebiet Trier - Euren

 

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Kontakt

 

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Thomas Kaden                                               

Ottostaße 25

54294 Trier

Telefon: 0651 9980086

Telefax: 0651 84524

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Termine nach Vereinbarung

 

 

Impressum

Rechtsanwalt Thomas Kaden

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ottostr. 25

54294 Trier

 
Telefon: 0651 9980086

Fax:       0651 84524

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Umsatzsteuernummer: 4222500289 Finanzamt Trier

Rechtsanwalt Kaden ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, Tel.0261-303350, Fax 0261-3033522. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen Berufsordnung für Rechtsanwälte ( BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE) und Fachanwaltsordnung ( FAO) sind abrufbar auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin www.s-d-r.org. Ich bin grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist auffindbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.

Berufshaftpflichtversicherung: Generali AG, Adenauerring 7-9, 81737 München. Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum. Versicherungsschutz besteht für die rechtsanwaltschaftliche Tätigkeit nach deutschem und europäischem Recht mit Sitz/Niederlassung in Deutschland

 

 

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